Information zur Evaluierung psychischer Belastung am Arbeitsplatz
Im Rahmen der allgemeinen Evaluierungspflicht für Arbeitgeber laut ArbeitnehmerInnen-Schutz-Gesetz (ASchG) muss seit 1.1.2013 in jedem österreichischen Betrieb auch die Evaluierung psychischer Belastung durchgeführt werden. Gegenstand dieser Evaluierung ist der Arbeitsplatz.
Evaluiert werden müssen laut ASchG §§ 4,5 und 7 folgende Dimensionen:
- Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten
- Arbeitsumgebung
- Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation
- Organisationsklima
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Evaluierung psychischer Belastungen bei professioneller Durchführung durch ExpertInnen wie uns eine win-win-Situation für alle Beteiligten ist.
Ihr Vorteil:
- Verbesserung der Arbeitsplatz-Bedingungen durch die Umsetzung von Verhältnismaßnahmen
- Erhöhung der Motivation und Arbeitszufriedenheit
- Gesündere MitarbeiterInnen
- Erhöhung der Produktivität Ihres Unternehmens
- Verringerung der Krankenstandstage
- Senkung der Krankenstandskosten
- Vereinfachung von Abläufen
- Verbesserung der Kommunikation
- Erhöhte Sicherheit am Arbeitsplatz
Unsere Leistungen:
- Planung (Konzept, Besprechungen, Steuergruppen)
- Information der ArbeitnehmerInnen
- Durchführung der Evaluierung mittels anerkannter Methoden
- Moderation von Evaluierungs- oder Maßnahmen-Workshops
- Maßnahmenentwicklung mit know how
- Präsentation / Ergebnisbericht / Dokumentation
- Unterstützung und Begleitung bei der Maßnahmenumsetzung
- Wenn gewünscht langfristige arbeitspsychologische Betreuung und Prozessbegleitung, Implementierung im Betrieb.
Wir bieten Ihnen adäquate, gesetzeskonforme Evaluierungs-Konzepte für alle Unternehmensgrößen und Branchen!
Profitieren Sie von unserer Erfahrung: Wir haben psychische Belastungen bereits an mehr als 6.000 Arbeitsplätzen in Kärnten erhoben und bewertet!
Unsere Regionalität – Ihr Vorteil: Als Netzwerk Arbeitspsychologie in Kärnten sind wir in Ihrer Nähe!
Ablauf einer Evaluierung psychischer Belastung: